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HHGinForm Ausgabe 1 17/18

Die Ausgabe von HHGinForm für das erste Halbjahr 17/18 ist verfügbar! Bitte beachten Sie wichtige Termine und Deadlines.

 

pdf Info-Brief 1-2017/2018

 

 



Wichtige Informationen für Eltern und Schüler

 Wichtige Informationen für Eltern und Schüler

 

1. Rechtsgrundlagen

Schulordnung

Rechtsgrundlage für alle wesentlichen Entscheidungen (z.B. Notengebung, Versetzung, Beurlaubung, Nachprüfung, Ordnungsmaßnahmen) in der Schule ist die Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) vom 12. Juni 2009. Sie finden sie zusammen mit den Rechtsgrundlagen für die Mainzer Studienstufe im Internet unter http://gymnasium.bildung-rp.de/rechtsgrundlagen.html

 

Hausordnung

Die Grundlage für das Zusammenleben am Heinrich-Heine-Gymnasium ist die von der Gesamtkonferenz beschlossene Hausordnung

 

2. Klassen-/Kursarbeiten

„Zahl der benoteten Klassenarbeiten in den Pflichtfächern“ (Klasse 5 bis 10)

 

Fächer

Klassenstufen

5

6

7

8

9

10

Deutsch*

3/1

3/1

3/1

3/1

4/0

4/0

Englisch (1. FS)

3

4

4

4

4

4

Französisch (2. FS)

-

3

4

4

4

4

Latein (2. FS)

-

4

4

4

4

4

3. Fremdsprache (F, Spa)

-

-

-

-

3

4

3. Fremdsprache (L)

-

-

-

-

4

4

Mathematik

4

4

4

4

4

4

* 3/1 bedeutet: 3 Klassenarbeiten mit Aufgaben zur Textbearbeitung und zum Verfassen von Texten und 1 Klassenarbeit als Überprüfungen zur Rechtschreibung

 

 

Zahl der Kursarbeiten in der MSS (Klassenstufe 11 bis 13)

 

Kurs

Anzahl

Gewichtung Kursarbeit(en): andere Leistungsnachweise

Leistungskurs

11/1

1

1:2

11/2 bis 12/2

2

1:1

13

1

1:1

 

 

Grundkurs

11/1-13

1

1:2

Neu einsetzende Fremdsprache

11/1

1

1:2

11/2 bis 12/2

2

1:1

13

1

1:1

 

 

3. Schulbesuch

Schulversäumnis / Erkrankung

Bei einem Schulversäumnis ist die Schule am ersten Tag des Fehlens zu informieren. Dies muss bis 8.00 Uhr - telefonisch im Sekreta­riat 1 (06 31 – 20 10 40) oder auch online über die Homepage (Button „Krankmeldung“) erfolgen.

 

Klassen 5 – 10:

  • Eine schriftliche Begründung für das Fehlen ist am 1. Tag des Schulbesuchs nach dem Fehlen unaufgefordert beim Klassenleiter (Klassen 5-10) abzugeben bzw. den Fachlehrern zusammen mit der Fehlkarte vorzulegen.

 

MSS

  • Alle Fehlzeiten werden vom Schüler im persönlichen Entschuldigungsbogen mit Tag, Datum und Grund des Fehlens (Stichworte) schriftlich festgehalten.
  • Besonderer Hinweis: Bei Erkrankungen bei Kursarbeiten legen die Schüler sofort bei Rückkehr nach der Erkrankung unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung über die zum Zeitpunkt der Kursarbeit bestehende Schulunfähigkeit vor.
  • In der ersten Fachstunde nach Fehlen legt der Schüler jedem Fachlehrer, in dessen Unterricht er gefehlt hat, den Entschuldigungsbogen mit der schriftlichen Entschuldigung vor. Bei minderjährigen Schülern ist die Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Volljährige Schüler dürfen sich selbst entschuldigen. Der Fachlehrer entscheidet, ob er die Entschuldigung anerkennt und zeichnet den Entschuldigungsbogen ab.
  • Der Schüler bewahrt den Entschuldigungsbogen und die schriftlichen Entschuldigungen bis zum nächsten Zeugnis auf.
  • Falls ein Entschuldigungsbogen für ein Halbjahr nicht ausreicht, ist im MSS-Sekretariat rechtzeitig ein zweiter Bogen zu beantragen.
  • Verloren gegangene Entschuldigungsbögen müssen sofort ersetzt und mit Hilfe der Aufzeichnungen der Fachlehrer nachgetragen werden.
  • Schüler, die während des Unterrichts erkranken, melden sich schriftlich im Sekretariat I ab.
  • Erkrankte Internatsschüler melden sich beim zuständigen Erzieher und dem Sekretariat Das gilt auch bei stundenweisem Fehlen infolge einer leichten Erkrankung während der Unterrichtszeit. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt durch das Internat. Bei Erkrankungen am Wochenende bitten wir um sofortige telefonische Mitteilung am Sonntagabend bzw. am Montagvormittag.

 

 

4. Beurlaubungen

 Beurlaubungen sind immer dann erforderlich, wenn ein Fehlen vorhersehbar und zwingend erforderlich ist. Urlaub kann nur in Ausnahmefällen und nach rechtzeitigem vorherigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler gewährt werden. Anträge auf Beurlaubung sind mindestens zwei Wochen vor dem Termin mit einem  spe­ziellen Formblatt (Schulhomepage / Sekretariat) zu stellen.

  • Beurlaubungen für Einzelstunden so­wie bis zu drei Tagen erteilt der Klas­sen- bzw. Stamm­kursleiter. Für län­gere Beurlaubun­gen ist der Schullei­ter zuständig.
  • Beurlaubungen unmittelbar vor und nach Fe­rien werden nicht ausgespro­chen (§ 36 Schul­ordnung). In begrün­deten Ausnah­mefällen ist ein Antrag frühzeitig (mindestens 2 Wochen vor Beginn der Beurlaubung) beim Schulleiter zu stellen, bevor eventuelle vertragliche Bin­dungen eingegan­gen werden.
  • Gewährte Beurlaubungen sind den Fachlehrern rechtzeitig von den Schülern im Voraus mitzuteilen.

 

5. Vorzeitige Beendigung des Unterrichts

 Schüler der Klassen 5 bis 9 dürfen bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts (z.B. bei Erkrankung eines Lehrers) das Schulgelände nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern verlassen.

 

6. Sicherheit

  • Mitbringen und Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände einschließlich Schülerparkplatz ebenso untersagt wie das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen und Materialien (z.B. feststehende Messer, sog. Butterfly-Messer, Schlagringe, Sprays, Schlagstöcke, aber auch „Air-Flow“-Pistolen und Laser-Pointer, gefährliche Stoffe, Feuerwerkskörper).
  • Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen.
  • Wertgegenstände (Handys, teure Kleidung, Schmuck) und größere Geldsummen sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Taschen und Kleidung sollten nicht unbeaufsichtigt oder in unverschlossenen Räumen bleiben. Die Schüler sollen beim Sportunterricht darauf achten, dass die Umkleideräume verschlossen sind und die Außentüren während des Unterrichts geschlossen bleiben. Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Handys, Fahrkarten) sollten in keinem Fall im Umkleideraum bleiben. Die Schüler besprechen mit der Sportlehrkraft, wie ihre Wertgegenstände während des Unterrichts sicher verwahrt werden können.

 

 

7. Verhaltensregeln

Nutzung elektronischer Geräte außerhalb des Unterrichts

Das Telefonieren mit elektronischen Geräten im Schulgebäude und in anderen Gebäuden, in denen Unterricht erteilt wird, ist verboten. Elektronische Geräte sind so zu schalten, dass keine Geräusche von ihnen ausgehen (Ton aus, keine Vibration).

Nutzung im Unterricht

Die Nutzung elektronischer Geräte während unterrichtlicher Veranstaltungen bedarf immer der ausdrücklichen Genehmigung durch eine Lehrkraft.

Nutzung außerhalb des Unterrichts

Während Freistunden sowie vor und nach dem Unterricht dürfen elektronische Geräte (kein Telefonieren!) ausschließlich in den beiden gesondert gekennzeichneten „Medienzonen“ im A-Bau der Schule (Eingangshalle und Vorplatz im 1. Obergeschoss über dem Haupteingang) genutzt werden.

Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Mitschülern, Lehrkräften oder weiteren Mitarbeitern der Schule sowie deren Veröffentlichung sind verboten. Ausnahmen zu schulischen  Zwecken können von Lehrern genehmigt werden.

Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung können elektronische Geräte eingezogen werden. Die Rückgabe kann mit Auflagen verbunden werden.

Gesetzeswidrige Nutzung elektronischer Geräte hat schul-, haftungs-, dienst- und strafrechtliche Folgen.

 

8. Rauchen

Auf dem gesamten Schulgelände besteht für Schüler absolutes Rauchverbot!

 

9. Parken / Zufahrt zur Schule

Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Kraftfahrzeuge auf dem Schulgelände nur auf dem hierfür vorgesehenen Schülerparkplatz abstellen. Der übrige Parkraum ist den Bediensteten der Schule vorbehalten. Das Befahren des Schulgeländes mit Kraftfahrzeugen ist mit Ausnahme der An- und Abreise der Internatsschüler am Wochenende grundsätzlich untersagt.

Die Einfahrt zum Parkplatz darf nicht für das Aus- und Einsteigen der Schüler genutzt werden, da sonst eine freie Zufahrt zum Parkplatz nicht gewährleistet ist.

Der Forstweg (Verlängerung der Straße „Am Jungwald“) ist gesperrt und darf nicht befahren und auch nicht zum Parken benutzt werden. Beim Abstellen der Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen (v. a. Im Dunkeltälchen, Im Jungwald, Pfaffenbergstr.) sind die Verkehrsregeln unbedingt einzuhalten, die Stadt Kaiserslautern führt hier entsprechende Kontrollen durch.

Jugendliche aus Bunkyo-Ku besuchen Kaiserslautern

 

Vier japanische Schülerinnen und Schüler zwei Wochen zu Gast am Heinrich-Heine-Gymnasium,

 

Kaiserslautern, 10.08.2017

 

Im Rahmen der Städtepartnerschaft zwischen Kaiserslautern und Bunkyo-Ku wird bereits seit 1983 ein erfolgreicher, wechselseitiger Schüleraustausch praktiziert. Derzeit, genauer gesagt von 7. bis 20. August, erfahren vier japanische Gastschülerinnen und -schüler, wie das Leben und der Schulalltag in Kaiserslautern funktionieren. Die Jugendlichen sind in Familien von Schülerinnen und Schülern des Heinrich-Heine-Gymnasiums untergebracht und nehmen in der kommenden Woche auch am dortigen Unterricht teil.

„Die Stadt Kaiserslautern freut sich immer wieder, Schülerinnen und Schüler aus anderen Städten begrüßen zu dürfen“, betonte Peter Krietemeyer, Leiter des Referates Schulen, anlässlich der offiziellen Begrüßung der Gruppe und ihrer Gastfamilien heute Morgen im Pfalzgrafensaal. „Sie werden Unterschiede zwischen Japan und Deutschland erfahren, strukturelle, soziale und auch kulturelle. Aber gerade dies zeichnet ja einen Schüleraustausch aus.“ Der Schüleraustausch sei daher eine außerordentlich bedeutsame Institution, ein Angebot an die Jugend, die eigene Zukunft aktiv mitzugestalten, helfe er doch, Vertrauen zu schaffen sowie Brücken auf- und Vorurteile abzubauen. Durch den Austausch habe sich zudem schon eine Vielzahl nachhaltig positiver, freundschaftlicher Beziehungen entwickeln können. „Ich wünsche auch Ihnen, dass Ihre gemeinsame Zeit hier in Kaiserslautern und der Aufenthalt Ihrer Gastgeber in Bunkyo-Ku im nächsten Jahr in intensiven und lang anhaltenden Freundschaften münden“, so Krietemeyer, der auch den gastgebenden Eltern für ihr außerordentliches Engagement dankte.

Der zweiwöchige Aufenthalt wird den japanischen Gästen vielseitige Impressionen und Informationen über Kaiserslautern, die Region und ihr Gastland Deutschland vermitteln. Gemeinsame, vom Büro für Städtepartnerschaften organisierte Aktivitäten in Kaiserslautern, darunter auch ein Besuch des Japanischen Gartens, und Ausflüge in die nähere Umgebung, etwa zum Hambacher Schloss oder in den Pfälzer Wald, bieten ein Forum zum Erfahrungsaustausch vor Ort.

 

 

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Gestern stand direkt der erste Ausflug auf dem Programm. Hier sieht man die Gruppe auf der Hohen Loog. © Stadt Kaiserslautern

 

thumb schüleraustausch pfalzgrafensaal 170810Beim Empfang im Pfalzgrafensaal. 2.v.r. Peter Krietemeyer. Ganz rechts Stadtführerin Andrea Stephany. © Stadt Kaiserslautern

 

 

Quelle:

https://www.kaiserslautern.de/buerger_rathaus_politik/medienportal/pressemitteilungen/047777/index.html.de

Autor/in: Matthias Thomas - Pressestelle

Referat Schulen
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

 

 

Integrationstage

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Projekttage in der „Ewigen Stadt“

prom171„Ich kann sagen, dass ich nur in Rom empfunden habe, was eigentlich ein Mensch sei. Zu dieser Höhe, zu diesem Glück der Empfindung bin ich später nie wieder gekommen […]“. Kein Geringerer als Johann Wolfgang von Goethe lobte die Hauptstadt Italiens im Jahre 1829 in diesem Maße. Auch heute kann Rom, das der Legende nach im Jahre 753 v. Chr. aus dem Ei geschlüpft sein soll, mit seinem besonderen Lebensgefühl, den zahlreichen antiken Schätzen sowie architektonisch wertvollen Bauten aufwarten, die es im Rahmen eines fächerübergreifenden Projekts für 14 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 in Begleitung von Frau Moseler und Herrn Schönenberger zu erkunden galt.

 

Am 25.06.2017 war es endlich so weit. Nach einem ruhigen Flug nach Ciampino erreichten wir unser Quartier in der Nähe des Vatikans und ließen den Abend bei einem gemeinsamen Abendessen ausklingen.

prom172Der erste Vormittag in Rom stand im Zeichen des Christentums, wobei zu Beginn zwei beeindruckende Patriarchalkirchen – Santa Maria Maggiore und San Giovanni in Laterano –, San Pietro in Vincoli und die Heilige Treppe besichtigt wurden. Um die besondere Atmosphäre Roms am Abend zu erleben, stand ein Spaziergang durch den Park der Villa Borghese über die Spanische Treppe an. Den Höhepunkt bildete der Besuch des romantischen Trevibrunnens, der in dem Kultfilm „La Dolce Vita“ Bekanntheit erlangte. Da mittlerweile jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer deutlich geworden war, dass Rom in vier Tagen nicht ergründet werden kann, wurde dem alten Brauch, sich die Rückkehr in die Ewige Stadt mit einem Münzwurf über die Schulter zu sichern, Genüge getan.

 

 Der Vatikan war das Ziel des zweiten Vormittags. Besonders beeindruckend gestaltete sich der Besuch des Petersdoms mit dem 551 Stufen umfassenden Aufstieg zu dessen Kuppel und dem herrlichen Ausblick über den Vatikan und Rom. Im Anschluss fuhren wir zum Ausgrabungsgelände der antiken Stadt Ostia, welche eine der eindrucksvollsten Grabungsstätten Italiens ist. Zum Ausklang dieses langen Tages besuchten wir den Strand von Ostia, wo man bei über 30° C die Seele baumeln lassen konnte.

 

Antiqua Roma – auch der folgende Tag stand, nach einem Besuch der Piazza Navona, unter diesem Motto, schließlich standen antike Kult(ur)stätten wie das Pantheon, der Circus Maximus, das Kolosseum und das Forum Romanum im Fokus der Besichtigungstour. Auch die in der Gründungssage der Stadt verhaftete Wölfin, die Romulus und Remus säugte, fand sich auf dem Capitol in Miniatur wieder. Um das besondere Lebensgefühl Roms am Abend wieder einfangen zu können, stand abschließend die Überquerung des Tibers an, um durch die engen Gassen des Viertels Trastevere mit seinen zahlreichen kulinarischen Verlockungen zu schlendern und den letzten Abend unserer Reise gemeinsam bei einem guten Essen verbringen zu können.

 

Ein besonderes Highlight ergab sich am letzten Vormittag der Reise in der vierten Patriarchalbasilika San Pietro fuori le Mura. Hier fand zeitgleich ein Gottesdienst statt, der in dieser beeindruckenden Kirche von einem Chor und Orgelmusik begleitet wurde. Daneben besuchten wir die Piramide di Caio Cestio und in deren Schatten auch den Cimitero Acattolico, wo Goethes Sohn in der vom Vater geliebten Stadt 1830 seine letzte Ruhe fand.

 

 

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Die Projektgruppe „Rom“

 

3D-Druck mit Partnerschule aus Banja Luka

3dDruckBanjaLuka1

 

 

3dDruckBanjaLuka2

Zeitungsartikel aus der Rheinpfalz (Marktplatz) vom 17.06.2017
Mit freundlicher Genehmigung der Rheinpfalz Marktplatz.

 

Das Projekt wurde mit der Unterstützung von KOMMS und Dr. Martin Bracke realisiert.