Aktuelles

Sport: Die HHG-Highlights vom Wochenende

 

Neben dem sensationellen Weltmeistertitel von Alexander Wieczerzak sorgten weitere aktuelle und ehemalige Schülerinnen und Schüler für positive Schlagzeilen:

Philip Straßer, Connor Lapot und Enzo Decker aus der 9s1 holten im Mannschaftszeitenfahren der Schüler U15 die Silbermedaille.  Jonas Rutsch und Raphael Freienstein gewannen bei den Herren  den Titel mit dem Team Lotto Kernhaus. 

Ein tolles Radsportwochenende gab es auch in Dudenhofen auf der Bahn mit den Kurzzeitassen Miriam Welte, Elias Edbauer und Timo Bichler.  

Emma und Markus Eydt aus der 11s sicherten sich die Gesamtwertung der Mountainbike U17 Meisterschaft. 

Ausgewählte Presseauszüge aus der Rheinpfalz:           

 

 

 

Presse010817 1Zeitungsartikel aus der Rheinpfalz vom 02.08.2017
Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Kullmann.

 

Presse010817 2Zeitungsartikel aus der Rheinpfalz vom 02.08.2017
Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Kullmann und Kunz.

 

Presse010817 3

Zeitungsartikel aus der Rheinpfalz vom 02.08.2017
Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Willner.

HHGinForm Ausgabe 1 17/18

Die Ausgabe von HHGinForm für das erste Halbjahr 17/18 ist verfügbar! Bitte beachten Sie wichtige Termine und Deadlines.

 

pdf Info-Brief 1-2017/2018

 

 



Judo: Alexander Wieczerzak ist Weltmeister

Unser ehemaliger Schüler Alexander Wieczerzak hat bei der Judo-WM in Budapest sensationell Gold für Deutschland geholt. Der 26 Jahre alte gebürtigen Frankfurter besiegte im Finale der Klasse bis 81 Kilogramm den Italiener Matteo Marconcini und feierte den größten deutschen Erfolg in seiner Sportart seit Ole Bischofs Olympiasieg 2008 in Peking.

Wieczerzak ist der erste deutsche Weltmeister seit Florian Wanner, der 2003 in derselben Gewichtsklasse triumphiert hatte. Er holte für den Deutschen Judo-Bund (DJB) die erste Medaille bei den Titelkämpfen in Ungarn. Der für den JC Wiesbaden kämpfende Wieczerzak hatte im Halbfinale den russischen Olympiasieger Chasan Chalmursajew besiegt, nachdem er zuvor bereits Europameister Alan Chubezow (ebenfalls Russland) geschlagen hatte. Im Finale gelang Wieczerzak nach 1:56 Minuten der entscheidende Ippon zum vorzeitigen Sieg.

Wir gratulieren dem neuen Weltmeister.

 

jwweltm17

 

Der Link zum Video vom Titelkampf:

http://sportdeutschland.tv/judo-wm-2017/gold-wieczerzak-schafft-sensation-wm

Die HHG Tennis-Jugend wuder erfolgreich bei DTB Turnieren U11, U12 und U14

 

Beim Champions Bowl Masters Turnier in Karlsruhe vom 26.-28.8.2017 hat René Jung (6s1) einen großen Erfolg in der Altersklasse U11 erreicht. Nach drei schwer umkämpften Matches hat René sich den Turniertitel geholt. In starker Konkurenz hat René sich damit für das „Weltfinale“ im kroatischen Umag qualifiziert, das vom 17.-24.9.2017 statt findet.  Dort erwarten ihn Gegner aus ganz Europa. Wir gratulieren herzlich und wünschen René auch dort viel Erfolg!

In Speyer hat beim DTB Ranglistenturnier Sebastian Ondas (6s1) auch den Titel geholt.  Für unseren Pfalzmeister war dies in diesem Jahr der dritte Turniersieg in der Altersklasse U12. Die zweite Finalteilnahme in zwei Wochen hat beim gleichen Turnier in der Altersklasse U14 auch Anna Spiegelmacher (7s1) erreicht. Herzlichen Glückwunsch!   

 

 

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Wichtige Informationen für Eltern und Schüler

 Wichtige Informationen für Eltern und Schüler

 

1. Rechtsgrundlagen

Schulordnung

Rechtsgrundlage für alle wesentlichen Entscheidungen (z.B. Notengebung, Versetzung, Beurlaubung, Nachprüfung, Ordnungsmaßnahmen) in der Schule ist die Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) vom 12. Juni 2009. Sie finden sie zusammen mit den Rechtsgrundlagen für die Mainzer Studienstufe im Internet unter http://gymnasium.bildung-rp.de/rechtsgrundlagen.html

 

Hausordnung

Die Grundlage für das Zusammenleben am Heinrich-Heine-Gymnasium ist die von der Gesamtkonferenz beschlossene Hausordnung

 

2. Klassen-/Kursarbeiten

„Zahl der benoteten Klassenarbeiten in den Pflichtfächern“ (Klasse 5 bis 10)

 

Fächer

Klassenstufen

5

6

7

8

9

10

Deutsch*

3/1

3/1

3/1

3/1

4/0

4/0

Englisch (1. FS)

3

4

4

4

4

4

Französisch (2. FS)

-

3

4

4

4

4

Latein (2. FS)

-

4

4

4

4

4

3. Fremdsprache (F, Spa)

-

-

-

-

3

4

3. Fremdsprache (L)

-

-

-

-

4

4

Mathematik

4

4

4

4

4

4

* 3/1 bedeutet: 3 Klassenarbeiten mit Aufgaben zur Textbearbeitung und zum Verfassen von Texten und 1 Klassenarbeit als Überprüfungen zur Rechtschreibung

 

 

Zahl der Kursarbeiten in der MSS (Klassenstufe 11 bis 13)

 

Kurs

Anzahl

Gewichtung Kursarbeit(en): andere Leistungsnachweise

Leistungskurs

11/1

1

1:2

11/2 bis 12/2

2

1:1

13

1

1:1

 

 

Grundkurs

11/1-13

1

1:2

Neu einsetzende Fremdsprache

11/1

1

1:2

11/2 bis 12/2

2

1:1

13

1

1:1

 

 

3. Schulbesuch

Schulversäumnis / Erkrankung

Bei einem Schulversäumnis ist die Schule am ersten Tag des Fehlens zu informieren. Dies muss bis 8.00 Uhr - telefonisch im Sekreta­riat 1 (06 31 – 20 10 40) oder auch online über die Homepage (Button „Krankmeldung“) erfolgen.

 

Klassen 5 – 10:

  • Eine schriftliche Begründung für das Fehlen ist am 1. Tag des Schulbesuchs nach dem Fehlen unaufgefordert beim Klassenleiter (Klassen 5-10) abzugeben bzw. den Fachlehrern zusammen mit der Fehlkarte vorzulegen.

 

MSS

  • Alle Fehlzeiten werden vom Schüler im persönlichen Entschuldigungsbogen mit Tag, Datum und Grund des Fehlens (Stichworte) schriftlich festgehalten.
  • Besonderer Hinweis: Bei Erkrankungen bei Kursarbeiten legen die Schüler sofort bei Rückkehr nach der Erkrankung unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung über die zum Zeitpunkt der Kursarbeit bestehende Schulunfähigkeit vor.
  • In der ersten Fachstunde nach Fehlen legt der Schüler jedem Fachlehrer, in dessen Unterricht er gefehlt hat, den Entschuldigungsbogen mit der schriftlichen Entschuldigung vor. Bei minderjährigen Schülern ist die Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Volljährige Schüler dürfen sich selbst entschuldigen. Der Fachlehrer entscheidet, ob er die Entschuldigung anerkennt und zeichnet den Entschuldigungsbogen ab.
  • Der Schüler bewahrt den Entschuldigungsbogen und die schriftlichen Entschuldigungen bis zum nächsten Zeugnis auf.
  • Falls ein Entschuldigungsbogen für ein Halbjahr nicht ausreicht, ist im MSS-Sekretariat rechtzeitig ein zweiter Bogen zu beantragen.
  • Verloren gegangene Entschuldigungsbögen müssen sofort ersetzt und mit Hilfe der Aufzeichnungen der Fachlehrer nachgetragen werden.
  • Schüler, die während des Unterrichts erkranken, melden sich schriftlich im Sekretariat I ab.
  • Erkrankte Internatsschüler melden sich beim zuständigen Erzieher und dem Sekretariat Das gilt auch bei stundenweisem Fehlen infolge einer leichten Erkrankung während der Unterrichtszeit. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt durch das Internat. Bei Erkrankungen am Wochenende bitten wir um sofortige telefonische Mitteilung am Sonntagabend bzw. am Montagvormittag.

 

 

4. Beurlaubungen

 Beurlaubungen sind immer dann erforderlich, wenn ein Fehlen vorhersehbar und zwingend erforderlich ist. Urlaub kann nur in Ausnahmefällen und nach rechtzeitigem vorherigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler gewährt werden. Anträge auf Beurlaubung sind mindestens zwei Wochen vor dem Termin mit einem  spe­ziellen Formblatt (Schulhomepage / Sekretariat) zu stellen.

  • Beurlaubungen für Einzelstunden so­wie bis zu drei Tagen erteilt der Klas­sen- bzw. Stamm­kursleiter. Für län­gere Beurlaubun­gen ist der Schullei­ter zuständig.
  • Beurlaubungen unmittelbar vor und nach Fe­rien werden nicht ausgespro­chen (§ 36 Schul­ordnung). In begrün­deten Ausnah­mefällen ist ein Antrag frühzeitig (mindestens 2 Wochen vor Beginn der Beurlaubung) beim Schulleiter zu stellen, bevor eventuelle vertragliche Bin­dungen eingegan­gen werden.
  • Gewährte Beurlaubungen sind den Fachlehrern rechtzeitig von den Schülern im Voraus mitzuteilen.

 

5. Vorzeitige Beendigung des Unterrichts

 Schüler der Klassen 5 bis 9 dürfen bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts (z.B. bei Erkrankung eines Lehrers) das Schulgelände nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern verlassen.

 

6. Sicherheit

  • Mitbringen und Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände einschließlich Schülerparkplatz ebenso untersagt wie das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen und Materialien (z.B. feststehende Messer, sog. Butterfly-Messer, Schlagringe, Sprays, Schlagstöcke, aber auch „Air-Flow“-Pistolen und Laser-Pointer, gefährliche Stoffe, Feuerwerkskörper).
  • Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen.
  • Wertgegenstände (Handys, teure Kleidung, Schmuck) und größere Geldsummen sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Taschen und Kleidung sollten nicht unbeaufsichtigt oder in unverschlossenen Räumen bleiben. Die Schüler sollen beim Sportunterricht darauf achten, dass die Umkleideräume verschlossen sind und die Außentüren während des Unterrichts geschlossen bleiben. Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Handys, Fahrkarten) sollten in keinem Fall im Umkleideraum bleiben. Die Schüler besprechen mit der Sportlehrkraft, wie ihre Wertgegenstände während des Unterrichts sicher verwahrt werden können.

 

 

7. Verhaltensregeln

Nutzung elektronischer Geräte außerhalb des Unterrichts

Das Telefonieren mit elektronischen Geräten im Schulgebäude und in anderen Gebäuden, in denen Unterricht erteilt wird, ist verboten. Elektronische Geräte sind so zu schalten, dass keine Geräusche von ihnen ausgehen (Ton aus, keine Vibration).

Nutzung im Unterricht

Die Nutzung elektronischer Geräte während unterrichtlicher Veranstaltungen bedarf immer der ausdrücklichen Genehmigung durch eine Lehrkraft.

Nutzung außerhalb des Unterrichts

Während Freistunden sowie vor und nach dem Unterricht dürfen elektronische Geräte (kein Telefonieren!) ausschließlich in den beiden gesondert gekennzeichneten „Medienzonen“ im A-Bau der Schule (Eingangshalle und Vorplatz im 1. Obergeschoss über dem Haupteingang) genutzt werden.

Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Mitschülern, Lehrkräften oder weiteren Mitarbeitern der Schule sowie deren Veröffentlichung sind verboten. Ausnahmen zu schulischen  Zwecken können von Lehrern genehmigt werden.

Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung können elektronische Geräte eingezogen werden. Die Rückgabe kann mit Auflagen verbunden werden.

Gesetzeswidrige Nutzung elektronischer Geräte hat schul-, haftungs-, dienst- und strafrechtliche Folgen.

 

8. Rauchen

Auf dem gesamten Schulgelände besteht für Schüler absolutes Rauchverbot!

 

9. Parken / Zufahrt zur Schule

Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Kraftfahrzeuge auf dem Schulgelände nur auf dem hierfür vorgesehenen Schülerparkplatz abstellen. Der übrige Parkraum ist den Bediensteten der Schule vorbehalten. Das Befahren des Schulgeländes mit Kraftfahrzeugen ist mit Ausnahme der An- und Abreise der Internatsschüler am Wochenende grundsätzlich untersagt.

Die Einfahrt zum Parkplatz darf nicht für das Aus- und Einsteigen der Schüler genutzt werden, da sonst eine freie Zufahrt zum Parkplatz nicht gewährleistet ist.

Der Forstweg (Verlängerung der Straße „Am Jungwald“) ist gesperrt und darf nicht befahren und auch nicht zum Parken benutzt werden. Beim Abstellen der Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen (v. a. Im Dunkeltälchen, Im Jungwald, Pfaffenbergstr.) sind die Verkehrsregeln unbedingt einzuhalten, die Stadt Kaiserslautern führt hier entsprechende Kontrollen durch.